Revision
Gesetzliche Revisionsstelle für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaften, Stiftungen, etc.). Gemäss dem seit 1.1.2009 gültigen Revisionsrecht sind wir sowohl für eingeschränkte wie auch ordentliche Revisionen zugelassen. Desweiteren empfehlen wir uns auch für die gesetzlichen Spezialprüfungen, wie z.B. bei Kapitalerhöhungen oder Sacheinlage-Gründungen.